Wie hoch sind die Behandlungskosten?
Die Behandlungskosten richten sich nach Dauer und Art der Therapie.
Die Abrechnung erfolgt nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen generell keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherung sind immer Tarif- bzw. Vertragsabhängig.
Die meisten Versicherungen erstatten den im Tarif bezeichneten Satz des Gebührenverzeichnisses (GebüH) vollständig.
Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen dann Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt.
Die Beihilfestellen richten sich ebenfalls nach dem Tabellenwerk der GebüH.
Ein Nachlass für Alleinerziehende, Studenten, Arbeitslose, etc. ist nach Absprache möglich.
Je nach individueller Situation können (Rest-) Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.